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Reinigung im laufenden Betrieb

Treppenhausreinigung für Wohnanlagen und Verwalter

Feste Reviere, ausgehängter Reinigungsplan, umlagefähige Abrechnung je Wohneinheit - Halle, Leipzig, Merseburg.

Kurz gesagt

Treppenhausreinigung umfasst Treppenläufe, Podeste, Hausflure, Keller- und Nebenräume sowie Zugangswege einer Wohnanlage. Auftraggeber sind Wohnungsgenossenschaften, Verwalter und Eigentümergemeinschaften. Üblich sind ein bis zwei Durchgänge pro Woche, Kellerbereiche monatlich. Den Preis bestimmen Anzahl der Wohneinheiten je Aufgang, Geschosszahl, Belagsart und ob Glas, Müllstandsplatz und Außenflächen enthalten sind. Als Orientierung gelten 7,50 bis 19 Euro je Wohneinheit und Monat.

Die Treppenhausreinigung ist die Leistung, die Mieter täglich sehen und über die Verwalter am häufigsten Beschwerden bekommen. Wir arbeiten deshalb in der Revierreinigung: Ein Objekt oder eine Straßenzeile gehört fest zu einer Kraft, die den Bestand kennt und Abweichungen wie defekte Leuchten oder abgestellten Sperrmüll direkt meldet. Der Reinigungsplan hängt im Aufgang aus und nennt Positionen und Rhythmus, so dass jeder Bewohner nachvollziehen kann, was wann geschieht. Die Kosten sind als Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung Anlage 1 Nr. 9 in der Regel umlagefähig, sofern eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag besteht. In Halle, Leipzig, Merseburg und Bitterfeld-Wolfen betreuen wir Bestände der Wohnungswirtschaft mit fester Revierleitung als Ansprechpartner für den Verwalter.

Helles Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses mit Fliesenboden und Wohnungstüren
Treppenhausreinigung im Revier: feste Wochentage, feste Reihenfolge, nachvollziehbare Leistung. Symbolbild.

Leistungsumfang: Treppenhausreinigung

Der Umfang wird im Leistungsverzeichnis festgeschrieben, nicht mündlich vereinbart. Diese Bausteine gehören bei dieser Leistung zum Standard:

Treppenläufe und Podeste

Stufen, Setzstufen, Podeste und Antrittsbereiche werden nass gewischt, Handläufe und Geländerstäbe feucht abgewischt. Bei Holztreppen wird die Feuchtigkeit reduziert und mit Pflegemittel gearbeitet.

Hausflure und Eingangsbereich

Flurböden werden gekehrt und gewischt, Sauberlaufzonen ausgesaugt oder ausgeklopft. Klingeltableau, Briefkastenanlage und Türgriffe werden feucht gereinigt.

Keller-, Wasch- und Trockenräume

Kellergänge, Wasch- und Trockenräume sowie Fahrrad- und Kinderwagenabstellräume werden gekehrt und feucht gereinigt. Abgestelltes Gut wird nicht entfernt, sondern gemeldet.

Glas im Treppenhaus

Treppenhausfenster, Hauseingangstür und Windfangverglasung werden beidseitig gereinigt, Rahmen und Fensterbänke abgewischt. Üblich sind vier bis sechs Durchgänge im Jahr.

Müllstandsplatz und Behälter

Der Standplatz wird gekehrt, Behälterdeckel und Griffe gereinigt, umliegender Müll aufgenommen. Auf Wunsch übernehmen wir das Heraus- und Zurückstellen der Tonnen zum Abfuhrtag.

Zugangswege und Hofflächen

Gehwege, Zuwegungen und Hofflächen werden gekehrt, Unkraut in Fugen mechanisch entfernt. Im Winter greift die separat zu beauftragende Räum- und Streupflicht.

Meldewesen für den Verwalter

Defekte Beleuchtung, Wasserschäden, Sperrmüll, Graffiti und beschädigte Briefkästen werden mit Foto und Datum an die Verwaltung gemeldet. Das ersetzt Kontrollfahrten.

Leistungsverzeichnis Position für Position

So sieht ein belastbares Leistungsverzeichnis aus: jede Position mit Text und Rhythmus. Genau in dieser Form bekommen Sie es von uns, und genau in dieser Form lässt es sich prüfen und vergleichen.

Treppenläufe und Podeste

Stufen, Setzstufen und Podeste kehren und nass wischen, Ecken und Randzonen manuell nacharbeiten

wöchentlich, Hochhäuser zweimal wöchentlich
Handläufe und Geländer

Handläufe, Geländerstäbe, Setzstufenkanten und Sockelleisten feucht abwischen

wöchentlich
Hauseingang und Windfang

Eingangsbereich kehren und wischen, Sauberlaufmatte aufnehmen und reinigen, Klingeltableau und Briefkastenanlage abwischen

wöchentlich
Aufzug

Kabinenboden reinigen, Spiegel und Edelstahlflächen streifenfrei nachziehen, Tableau und Türlaibung feucht abwischen, Türschiene ausbürsten

wöchentlich, Türschiene monatlich
Keller- und Nebenräume

Kellergänge, Wasch-, Trocken- und Abstellräume kehren und feucht reinigen, abgestelltes Gut nicht entfernen sondern melden

monatlich
Treppenhausglas

Treppenhausfenster, Hauseingangstür und Windfangverglasung beidseitig reinigen, Rahmen und Fensterbänke abwischen

vierteljährlich
Müllstandsplatz

Standplatz kehren, Behälterdeckel und Griffe reinigen, umliegenden Abfall aufnehmen, Behälter zum Abfuhrtag stellen

wöchentlich, Bereitstellung nach Abfuhrkalender
Zugangswege und Hof

Gehwege, Zuwegungen und Hofflächen kehren, Fugenbewuchs mechanisch entfernen

wöchentlich, Fugen monatlich
Meldung an die Verwaltung

Defekte Beleuchtung, Sperrmüll, Graffiti, Wasseraustritt und Vandalismus mit Foto und Datum melden

bei Feststellung, Sammelmeldung monatlich

Preise und Rechenbeispiele

Preisrahmen Treppenhausreinigung
Abrechnungseinheit
je Wohneinheit und Monat
Korridor
7,50 € bis 19,00 €
Grundlage
Objektbegehung mit Aufmaß und Leistungsverzeichnis
Angebotsdauer
Angebot in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Begehung
BeispielobjektRechenwegGrößenordnung
Wohnblock, 24 Wohneinheiten, 1x pro Woche24 WE x 11,50 €rund 276 € pro Monat
3 Aufgänge mit je 12 Wohneinheiten, 2x pro Woche inklusive Glas und Müllstandsplatz36 WE x 16,00 €rund 576 € pro Monat

Viele Wohneinheiten je Aufgang und ein Durchgang pro Woche liegen am unteren Rand; wenige Einheiten, mehrere Geschosse, Aufzug, Glas und Müllstandsplatz am oberen - maßgeblich ist das Leistungsverzeichnis je Aufgang. Die Werte sind Orientierungswerte aus vergleichbaren Objekten und ersetzen kein Angebot.

Vom ersten Kontakt bis zum ersten Einsatz

01
Schritt 01

Bestandsaufnahme je Aufgang

Wir erfassen Wohneinheiten, Geschosse, Belagsarten, Nebenräume und Zugänge je Aufgang. Daraus entsteht die Grundlage für eine Abrechnung je Wohneinheit.

02
Schritt 02

Leistungsverzeichnis und Aushang

Positionen und Rhythmen werden festgelegt und als Aushangplan für den Hausflur aufbereitet. Mieter sehen damit, welche Leistung vereinbart ist.

03
Schritt 03

Revier und Schlüsselübergabe

Das Objekt wird einem festen Revier zugeordnet, Schlüssel werden protokolliert übergeben und in einem gesicherten System verwaltet. Die Revierleitung wird namentlich benannt.

04
Schritt 04

Laufender Betrieb und Meldungen

Es folgen turnusmäßige Begehungen der Revierleitung mit dokumentiertem Ergebnis. Schäden und Auffälligkeiten gehen als Sammelmeldung an die Verwaltung.

Schlichtes Treppenhaus mit Reinigungswagen und Warnaufsteller an der untersten Stufe
Warnaufsteller sind Pflicht, solange die Fläche feucht ist - auch im leeren Haus. Symbolbild.

Objekte, die wir betreuen

  • Mehrfamilienhäuser der Wohnungswirtschaft
  • Genossenschaftsbestände mit mehreren Aufgängen
  • Eigentümergemeinschaften mit Verwalter
  • Wohnhochhäuser mit Aufzugsanlage
  • Studentenwohnheime und Wohnheime
  • Wohn- und Geschäftshäuser mit gemischter Nutzung
  • Seniorenwohnanlagen mit Gemeinschaftsflächen

Worauf Sie bei der Vergabe achten sollten

Die folgenden Punkte entscheiden häufiger über die Zufriedenheit als der Quadratmeterpreis.

Hinweis

Umlagefähigkeit nicht abgesichert

Betriebskosten sind nur bei wirksamer Vereinbarung im Mietvertrag umlagefähig. Prüfen Sie die Klausel, bevor Sie eine bisher selbst erbrachte Leistung vergeben.

Hinweis

Winterdienst stillschweigend erwartet

Räum- und Streupflicht ist keine Teilmenge der Treppenhausreinigung. Ohne eigenen Vertrag mit Einsatzzeiten und Streugutregelung bleibt die Verkehrssicherungspflicht beim Eigentümer.

Hinweis

Sperrmüll als Reinigungsleistung

Das Entfernen abgestellter Gegenstände ist rechtlich heikel und keine Reinigung. Wir dokumentieren und melden, die Entsorgung ist gesondert zu beauftragen.

Hinweis

Kein Aushang im Hausflur

Ohne sichtbaren Reinigungsplan entstehen Erwartungen, die nie vereinbart waren. Der Aushang senkt Beschwerden spürbarer als jede Frequenzerhöhung.

Hinweis

Schlüsselverwaltung ungeregelt

Wer welche Schlüssel hat und wie im Verlustfall verfahren wird, gehört ins Protokoll. Eine Schließanlagenversicherung des Dienstleisters sollte nachgewiesen sein.

Häufige Fragen: Treppenhausreinigung

Als Orientierung gelten 7,50 bis 19 Euro je Wohneinheit und Monat. Große Aufgänge mit einem Durchgang pro Woche liegen unten, kleine Aufgänge mit zwei Durchgängen, Aufzug und Glasanteil oben. Verbindlich wird der Preis nach Bestandsaufnahme je Aufgang, weil Geschosszahl, Belagsart und Nebenräume den Zeitbedarf deutlich verschieben.

In der Regel ja. Gebäudereinigung zählt nach Betriebskostenverordnung Anlage 1 Nr. 9 zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag eine wirksame Umlagevereinbarung enthält. Das ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine rechtliche Prüfung des konkreten Vertrags durch Ihren Rechtsberater oder Verband.

Üblich ist ein Durchgang pro Woche. Bei Hochhäusern, hoher Belegung oder starkem Publikumsverkehr sind zwei Durchgänge sinnvoll. Kellergänge und Nebenräume laufen monatlich, Treppenhausglas meist vierteljährlich bis alle zwei Monate. Der vereinbarte Rhythmus gehört in den Aushang im Hausflur, damit Bewohner ihn nachvollziehen können.

Nein, das ist eine eigene Leistung mit eigenem Vertrag. Räum- und Streupflicht verlangt definierte Einsatzzeiten, Dokumentation und eine Regelung zum Streugut. Wir bieten das an, aber es muss ausdrücklich beauftragt und mit den Zeiten der jeweiligen Gemeindesatzung abgeglichen werden, die örtlich unterschiedlich ausfallen.

Für jedes Revier ist eine benannte Vertretung eingeplant, die das Objekt kennt und Schlüsselzugang hat. Der ausgehängte Reinigungsplan gilt unverändert. Verschiebt sich ein Termin, wird das im Aufgang kenntlich gemacht und die Leistung innerhalb derselben Woche nachgeholt. Die Verwaltung erhält darüber eine Meldung.

Ja, im Umkreis von rund 80 Kilometern um Halle (Saale). Schwerpunkte sind Halle, Leipzig, Merseburg, Bitterfeld-Wolfen und Schkeuditz. Bei verteilten Beständen fassen wir Objekte zu Revieren zusammen, damit Anfahrtszeiten die Kalkulation nicht unnötig belasten. Das senkt den Preis je Wohneinheit spürbar.

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