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Außenanlagen und Technik

Winterdienst für Gewerbeobjekte und Wohnanlagen

Räumen, streuen, dokumentieren: Bereitschaft von November bis März mit Einsatzprotokoll für jeden Tag.

Kurz gesagt

Winterdienst sichert Gehwege, Zufahrten, Stellplätze und Eingänge gegen Glätte und übernimmt die Durchführung der Räum- und Streupflicht. HEICO fährt Objekte im Umkreis von rund 80 Kilometern um Halle an, Schwerpunkt Halle, Merseburg, Leuna, Schkeuditz und Leipzig. Die Saison läuft üblicherweise vom 1. November bis 31. März. Den Preis bestimmen Räumfläche, Anteil Handarbeit, Streugutart und die vereinbarte Bereitschaftszeit.

Die Räum- und Streupflicht trifft zunächst die Gemeinde, wird aber durch kommunale Satzung regelmäßig auf die Anlieger übertragen. Was genau zu räumen ist, in welcher Breite und in welchem Zeitfenster, steht in der jeweiligen Straßenreinigungs- oder Winterdienstsatzung und unterscheidet sich zwischen Halle, Leipzig, Merseburg und den Umlandgemeinden spürbar. Werktags gilt in der Regel ein Zeitfenster ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr, jeweils bis 20 Uhr. Wir übernehmen die Durchführung, dokumentieren jeden Einsatz mit Uhrzeit, Fläche und Streugut und liefern damit den Nachweis, den Sie im Haftungsfall brauchen. Beim Streugut richten wir uns nach der örtlichen Satzung: In vielen Gemeinden ist Salz auf Gehwegen untersagt und nur abstumpfendes Material zulässig. Der Winterdienst läuft bei uns in fester Bereitschaft von November bis März.

Person räumt mit einer Schneeschaufel einen Gehweg entlang einer Straße
Geräumt wird werktags in der Regel ab 07:00 Uhr - maßgeblich ist die Satzung der jeweiligen Kommune. Symbolbild.

Leistungsumfang: Winterdienst

Der Umfang wird im Leistungsverzeichnis festgeschrieben, nicht mündlich vereinbart. Diese Bausteine gehören bei dieser Leistung zum Standard:

Flächenaufnahme und Kartierung

Wir messen Gehwege, Zufahrten, Stellplätze, Rampen, Fluchtwege und Eingänge auf und legen sie in einem Räumplan mit Prioritäten fest. Jede Fläche bekommt eine Räumbreite und eine Streumittelzuordnung.

Kontrollfahrten und Bereitschaft

In der Saison läuft eine tägliche Kontrolle in den frühen Morgenstunden, ab etwa 4 Uhr, ergänzt durch die Auswertung von Wetterdiensten. Bei Bedarf folgen Nachräumungen im Tagesverlauf.

Maschinelles Räumen

Zufahrten, Hofflächen und Stellplätze werden mit Schiebeschild oder Räumbürste geräumt, Schneewälle an definierten Lagerplätzen abgelegt. Fluchttüren, Hydranten und Ladezonen bleiben frei.

Handräumung

Gehwege, Treppen, Eingänge und Zugänge zu Müllplätzen werden von Hand geräumt, wo Maschinen nicht sicher arbeiten können. Handarbeit ist der wesentliche Kostentreiber im Winterdienst.

Streuen nach Satzungslage

Auf Gehwegen kommen in der Regel abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat zum Einsatz, auf Verkehrsflächen und Rampen bei Bedarf Auftausalz oder Sole. Maßgeblich ist die örtliche Satzung.

Dokumentation je Einsatz

Erfasst werden Datum, Beginn und Ende, Wetterlage, geräumte Flächen, Streugutart und Menge sowie der ausführende Mitarbeiter. Die Protokolle sind die Grundlage der Enthaftung.

Schneeabfuhr und Splittberäumung

Bei anhaltendem Schneefall wird Schnee abgefahren, wenn die Lagerflächen erschöpft sind. Nach Saisonende kehren und entsorgen wir das ausgebrachte Streugut.

Übergabe an den Sommerbetrieb

Zum Saisonende folgen Grundreinigung der Flächen, Kontrolle auf Frostschäden an Pflaster und Kanten sowie eine Mängelliste für die Instandsetzung.

Leistungsverzeichnis Position für Position

So sieht ein belastbares Leistungsverzeichnis aus: jede Position mit Text und Rhythmus. Genau in dieser Form bekommen Sie es von uns, und genau in dieser Form lässt es sich prüfen und vergleichen.

Räumplan

Kartierung aller Flächen mit Priorität, Räumbreite, Streumittelzuordnung, Schneelagerplätzen und Zugangsregelung

einmalig vor Saisonbeginn
Bereitschaft

Vorhaltung von Personal, Fahrzeugen, Streugut und Rufbereitschaft über die gesamte Saison, Auswertung der Wetterlage

1. November bis 31. März
Kontrollfahrt

Tägliche Kontrolle der Flächen in den frühen Morgenstunden mit Eintrag auch ohne Räumbedarf

arbeitstäglich in der Saison
Räumen Verkehrsflächen

Maschinelles Räumen von Zufahrten, Hofflächen und Stellplätzen bis auf die Verkehrsfläche, Ablage an festgelegten Lagerplätzen

bei Schneefall
Räumen Gehwege

Handräumung von Gehwegen in satzungsgemäßer Breite, Treppen, Rampen und Eingängen einschließlich Fluchtwegen

bei Schneefall
Streuen abstumpfend

Ausbringen von Splitt oder Granulat auf Gehwegen, Treppen und Zugängen, Nachstreuen bei Verwehung

bei Glätte
Streuen auftauend

Ausbringen von Auftausalz oder Sole auf Rampen, Gefällestrecken und Verkehrsflächen, soweit satzungsrechtlich zulässig

bei Eisglätte
Nachräumung

Zweiter und weiterer Einsatz bei anhaltendem Schneefall oder gefrierendem Regen im Tagesverlauf

nach Wetterlage
Einsatzprotokoll

Dokumentation von Datum, Uhrzeit, Wetter, Fläche, Streugut, Menge und Mitarbeiter, Übermittlung an die Verwaltung

je Einsatz
Splittberäumung

Aufkehren und Entsorgen des ausgebrachten abstumpfenden Materials, Reinigung von Einläufen und Rinnen

einmalig nach Saisonende

Preise und Rechenbeispiele

Preisrahmen Winterdienst
Abrechnungseinheit
je m² Räumfläche und Saison
Korridor
4,50 € bis 14,00 €
Grundlage
Objektbegehung mit Aufmaß und Leistungsverzeichnis
Angebotsdauer
Angebot in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Begehung
BeispielobjektRechenwegGrößenordnung
Gewerbehof, 1.800 m² maschinell befahrbare Zufahrt und Stellplätze1.800 m² x 5,50 €9.900 € pro Saison
Wohnanlage, 620 m² Gehwege, Treppen und Eingänge in Handräumung620 m² x 12,50 €7.750 € pro Saison

Nach oben bewegen den Korridor hoher Handräumanteil, Treppen, kurze Zeitfenster vor 7 Uhr, Wochenendabdeckung und Schneeabfuhr; maschinell befahrbare, zusammenhängende Parkflächen liegen am unteren Rand. Die Werte sind Orientierungswerte aus vergleichbaren Objekten und ersetzen kein Angebot.

Vom ersten Kontakt bis zum ersten Einsatz

01
Schritt 01

Flächenaufnahme

Wir nehmen die Flächen vor Ort auf, prüfen die geltende kommunale Satzung und legen Räumbreiten, Prioritäten und Schneelagerplätze fest.

02
Schritt 02

Vertrag und Pflichtenübergang

Der Vertrag benennt Flächen, Zeitfenster, Streugut und Reaktionszeiten und regelt die Übertragung der Durchführung schriftlich.

03
Schritt 03

Bereitschaft ab November

Ab dem 1. November laufen Kontrollfahrten und Rufbereitschaft. Personal, Fahrzeuge und Streugut werden vor Saisonbeginn vorgehalten.

04
Schritt 04

Einsatz und Dokumentation

Jeder Einsatz wird protokolliert und übermittelt. Nach Saisonende folgen Splittberäumung und Abschlussbericht.

Nahaufnahme von Streugut auf feuchtem Asphalt neben einer Schneekante
Viele Kommunen verbieten Streusalz auf Gehwegen - abstumpfende Mittel sind der Regelfall. Symbolbild.

Objekte, die wir betreuen

  • Wohnanlagen mit Gehwegen, Treppen und Müllplätzen
  • Verwaltungs- und Bürostandorte mit Besucherparkplätzen
  • Fachmarktzentren und Einzelhandelsflächen
  • Produktions- und Logistikstandorte mit Ladezonen und Rampen
  • Schulen, Kitas und kommunale Liegenschaften
  • Kliniken, Ärztehäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Tankstellen, Autohäuser und Fuhrparkflächen
  • Parkhäuser, Tiefgaragenzufahrten und Rampen

Worauf Sie bei der Vergabe achten sollten

Die folgenden Punkte entscheiden häufiger über die Zufriedenheit als der Quadratmeterpreis.

Hinweis

Die Überwachungspflicht bleibt bei Ihnen

Die Durchführung lässt sich übertragen, eine Auswahl- und Überwachungspflicht bleibt beim Eigentümer. Ohne stichprobenartige Kontrolle und schriftlichen Vertrag ist die Enthaftung im Schadensfall angreifbar.

Hinweis

Satzungen unterscheiden sich von Ort zu Ort

Räumbreite, Zeitfenster und zulässiges Streugut regelt jede Gemeinde eigenständig. Ein Vertrag, der pauschal auf eine Musterregelung verweist, passt selten auf das konkrete Objekt.

Hinweis

Salzverbot auf Gehwegen beachten

Viele Satzungen untersagen Auftausalz auf Gehwegen und lassen es nur bei Eisregen oder an Gefällestrecken zu. Wer trotzdem salzt, riskiert ein Bußgeld und Schäden an Pflaster und Bepflanzung.

Hinweis

Ohne Protokoll kein Nachweis

Im Haftungsprozess zählt, was dokumentiert ist. Verlangen Sie Einsatzprotokolle mit Uhrzeit, Fläche, Streugut und Menge, auch für Kontrollfahrten ohne Räumbedarf.

Hinweis

Bereitschaft kostet auch im milden Winter

Personal, Fahrzeuge und Streugut werden über die gesamte Saison vorgehalten. Angebote ohne Bereitschaftsanteil, die nur je Einsatz abrechnen, werden in schneereichen Wintern erfahrungsgemäß teurer.

Häufige Fragen: Winterdienst

Als Orientierung liegt der Korridor zwischen 4,50 € und 14,00 € je m² Räumfläche und Saison. Maschinell befahrbare Parkflächen liegen am unteren Rand, handgeräumte Gehwege und Treppen am oberen. Der verbindliche Preis ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis mit Flächenaufmaß, Handräumanteil, Zeitfenster, Streugutart und vereinbarter Bereitschaft.

Das regelt die kommunale Satzung. Verbreitet ist werktags ein Zeitfenster ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr, jeweils bis etwa 20 Uhr, mit Nachräumpflicht bei anhaltendem Schneefall. Die genauen Zeiten und Räumbreiten unterscheiden sich zwischen Halle, Leipzig, Merseburg und den Umlandgemeinden und gehören in den Vertrag.

Die Durchführung ja, die Verantwortung nicht vollständig. Nach ständiger Rechtsprechung verbleibt beim Übertragenden eine Auswahl- und Überwachungspflicht: Der Dienstleister muss geeignet sein, die Übertragung schriftlich erfolgen und die Erfüllung stichprobenartig kontrolliert werden. Einsatzprotokolle sind dafür der praktikabelste Nachweis, weil sie Datum, Uhrzeit und ausgebrachtes Streugut belegen. Wir übermitteln sie laufend an die Verwaltung, damit die Kontrolle nicht erst im Schadensfall rekonstruiert werden muss.

Auf Gehwegen in der Regel abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat, weil viele Satzungen Auftausalz dort untersagen. Auf Rampen, Gefällestrecken und Verkehrsflächen kommt bei Eisglätte Salz oder Sole zum Einsatz, soweit zulässig. Welches Mittel auf welcher Fläche verwendet wird, legen wir im Räumplan fest.

Vertraglich üblich ist der Zeitraum vom 1. November bis zum 31. März. In dieser Zeit laufen Kontrollfahrten und Rufbereitschaft durchgehend, unabhängig davon, ob Schnee fällt. Bei früherem oder späterem Wintereinbruch lässt sich die Saison über eine Verlängerungsklausel erweitern, das sollte vorab geregelt sein.

Entscheidend ist, ob die geschuldete Leistung ordnungsgemäß und rechtzeitig erbracht wurde. Dafür legen wir das Einsatzprotokoll mit Uhrzeit, Fläche, Streugut und Menge vor. Für den Fall eines eigenen Verschuldens besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen wir auf Anfrage nachweisen. Eine Garantie gegen Stürze gibt es nicht.

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