Flächenaufnahme und Kartierung
Wir messen Gehwege, Zufahrten, Stellplätze, Rampen, Fluchtwege und Eingänge auf und legen sie in einem Räumplan mit Prioritäten fest. Jede Fläche bekommt eine Räumbreite und eine Streumittelzuordnung.
Räumen, streuen, dokumentieren: Bereitschaft von November bis März mit Einsatzprotokoll für jeden Tag.
Winterdienst sichert Gehwege, Zufahrten, Stellplätze und Eingänge gegen Glätte und übernimmt die Durchführung der Räum- und Streupflicht. HEICO fährt Objekte im Umkreis von rund 80 Kilometern um Halle an, Schwerpunkt Halle, Merseburg, Leuna, Schkeuditz und Leipzig. Die Saison läuft üblicherweise vom 1. November bis 31. März. Den Preis bestimmen Räumfläche, Anteil Handarbeit, Streugutart und die vereinbarte Bereitschaftszeit.
Die Räum- und Streupflicht trifft zunächst die Gemeinde, wird aber durch kommunale Satzung regelmäßig auf die Anlieger übertragen. Was genau zu räumen ist, in welcher Breite und in welchem Zeitfenster, steht in der jeweiligen Straßenreinigungs- oder Winterdienstsatzung und unterscheidet sich zwischen Halle, Leipzig, Merseburg und den Umlandgemeinden spürbar. Werktags gilt in der Regel ein Zeitfenster ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr, jeweils bis 20 Uhr. Wir übernehmen die Durchführung, dokumentieren jeden Einsatz mit Uhrzeit, Fläche und Streugut und liefern damit den Nachweis, den Sie im Haftungsfall brauchen. Beim Streugut richten wir uns nach der örtlichen Satzung: In vielen Gemeinden ist Salz auf Gehwegen untersagt und nur abstumpfendes Material zulässig. Der Winterdienst läuft bei uns in fester Bereitschaft von November bis März.

Der Umfang wird im Leistungsverzeichnis festgeschrieben, nicht mündlich vereinbart. Diese Bausteine gehören bei dieser Leistung zum Standard:
Wir messen Gehwege, Zufahrten, Stellplätze, Rampen, Fluchtwege und Eingänge auf und legen sie in einem Räumplan mit Prioritäten fest. Jede Fläche bekommt eine Räumbreite und eine Streumittelzuordnung.
In der Saison läuft eine tägliche Kontrolle in den frühen Morgenstunden, ab etwa 4 Uhr, ergänzt durch die Auswertung von Wetterdiensten. Bei Bedarf folgen Nachräumungen im Tagesverlauf.
Zufahrten, Hofflächen und Stellplätze werden mit Schiebeschild oder Räumbürste geräumt, Schneewälle an definierten Lagerplätzen abgelegt. Fluchttüren, Hydranten und Ladezonen bleiben frei.
Gehwege, Treppen, Eingänge und Zugänge zu Müllplätzen werden von Hand geräumt, wo Maschinen nicht sicher arbeiten können. Handarbeit ist der wesentliche Kostentreiber im Winterdienst.
Auf Gehwegen kommen in der Regel abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat zum Einsatz, auf Verkehrsflächen und Rampen bei Bedarf Auftausalz oder Sole. Maßgeblich ist die örtliche Satzung.
Erfasst werden Datum, Beginn und Ende, Wetterlage, geräumte Flächen, Streugutart und Menge sowie der ausführende Mitarbeiter. Die Protokolle sind die Grundlage der Enthaftung.
Bei anhaltendem Schneefall wird Schnee abgefahren, wenn die Lagerflächen erschöpft sind. Nach Saisonende kehren und entsorgen wir das ausgebrachte Streugut.
Zum Saisonende folgen Grundreinigung der Flächen, Kontrolle auf Frostschäden an Pflaster und Kanten sowie eine Mängelliste für die Instandsetzung.
So sieht ein belastbares Leistungsverzeichnis aus: jede Position mit Text und Rhythmus. Genau in dieser Form bekommen Sie es von uns, und genau in dieser Form lässt es sich prüfen und vergleichen.
Kartierung aller Flächen mit Priorität, Räumbreite, Streumittelzuordnung, Schneelagerplätzen und Zugangsregelung
Vorhaltung von Personal, Fahrzeugen, Streugut und Rufbereitschaft über die gesamte Saison, Auswertung der Wetterlage
Tägliche Kontrolle der Flächen in den frühen Morgenstunden mit Eintrag auch ohne Räumbedarf
Maschinelles Räumen von Zufahrten, Hofflächen und Stellplätzen bis auf die Verkehrsfläche, Ablage an festgelegten Lagerplätzen
Handräumung von Gehwegen in satzungsgemäßer Breite, Treppen, Rampen und Eingängen einschließlich Fluchtwegen
Ausbringen von Splitt oder Granulat auf Gehwegen, Treppen und Zugängen, Nachstreuen bei Verwehung
Ausbringen von Auftausalz oder Sole auf Rampen, Gefällestrecken und Verkehrsflächen, soweit satzungsrechtlich zulässig
Zweiter und weiterer Einsatz bei anhaltendem Schneefall oder gefrierendem Regen im Tagesverlauf
Dokumentation von Datum, Uhrzeit, Wetter, Fläche, Streugut, Menge und Mitarbeiter, Übermittlung an die Verwaltung
Aufkehren und Entsorgen des ausgebrachten abstumpfenden Materials, Reinigung von Einläufen und Rinnen
| Beispielobjekt | Rechenweg | Größenordnung |
|---|---|---|
| Gewerbehof, 1.800 m² maschinell befahrbare Zufahrt und Stellplätze | 1.800 m² x 5,50 € | 9.900 € pro Saison |
| Wohnanlage, 620 m² Gehwege, Treppen und Eingänge in Handräumung | 620 m² x 12,50 € | 7.750 € pro Saison |
Nach oben bewegen den Korridor hoher Handräumanteil, Treppen, kurze Zeitfenster vor 7 Uhr, Wochenendabdeckung und Schneeabfuhr; maschinell befahrbare, zusammenhängende Parkflächen liegen am unteren Rand. Die Werte sind Orientierungswerte aus vergleichbaren Objekten und ersetzen kein Angebot.
Wir nehmen die Flächen vor Ort auf, prüfen die geltende kommunale Satzung und legen Räumbreiten, Prioritäten und Schneelagerplätze fest.
Der Vertrag benennt Flächen, Zeitfenster, Streugut und Reaktionszeiten und regelt die Übertragung der Durchführung schriftlich.
Ab dem 1. November laufen Kontrollfahrten und Rufbereitschaft. Personal, Fahrzeuge und Streugut werden vor Saisonbeginn vorgehalten.
Jeder Einsatz wird protokolliert und übermittelt. Nach Saisonende folgen Splittberäumung und Abschlussbericht.

Die folgenden Punkte entscheiden häufiger über die Zufriedenheit als der Quadratmeterpreis.
Die Durchführung lässt sich übertragen, eine Auswahl- und Überwachungspflicht bleibt beim Eigentümer. Ohne stichprobenartige Kontrolle und schriftlichen Vertrag ist die Enthaftung im Schadensfall angreifbar.
Räumbreite, Zeitfenster und zulässiges Streugut regelt jede Gemeinde eigenständig. Ein Vertrag, der pauschal auf eine Musterregelung verweist, passt selten auf das konkrete Objekt.
Viele Satzungen untersagen Auftausalz auf Gehwegen und lassen es nur bei Eisregen oder an Gefällestrecken zu. Wer trotzdem salzt, riskiert ein Bußgeld und Schäden an Pflaster und Bepflanzung.
Im Haftungsprozess zählt, was dokumentiert ist. Verlangen Sie Einsatzprotokolle mit Uhrzeit, Fläche, Streugut und Menge, auch für Kontrollfahrten ohne Räumbedarf.
Personal, Fahrzeuge und Streugut werden über die gesamte Saison vorgehalten. Angebote ohne Bereitschaftsanteil, die nur je Einsatz abrechnen, werden in schneereichen Wintern erfahrungsgemäß teurer.
Als Orientierung liegt der Korridor zwischen 4,50 € und 14,00 € je m² Räumfläche und Saison. Maschinell befahrbare Parkflächen liegen am unteren Rand, handgeräumte Gehwege und Treppen am oberen. Der verbindliche Preis ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis mit Flächenaufmaß, Handräumanteil, Zeitfenster, Streugutart und vereinbarter Bereitschaft.
Das regelt die kommunale Satzung. Verbreitet ist werktags ein Zeitfenster ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr, jeweils bis etwa 20 Uhr, mit Nachräumpflicht bei anhaltendem Schneefall. Die genauen Zeiten und Räumbreiten unterscheiden sich zwischen Halle, Leipzig, Merseburg und den Umlandgemeinden und gehören in den Vertrag.
Die Durchführung ja, die Verantwortung nicht vollständig. Nach ständiger Rechtsprechung verbleibt beim Übertragenden eine Auswahl- und Überwachungspflicht: Der Dienstleister muss geeignet sein, die Übertragung schriftlich erfolgen und die Erfüllung stichprobenartig kontrolliert werden. Einsatzprotokolle sind dafür der praktikabelste Nachweis, weil sie Datum, Uhrzeit und ausgebrachtes Streugut belegen. Wir übermitteln sie laufend an die Verwaltung, damit die Kontrolle nicht erst im Schadensfall rekonstruiert werden muss.
Auf Gehwegen in der Regel abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat, weil viele Satzungen Auftausalz dort untersagen. Auf Rampen, Gefällestrecken und Verkehrsflächen kommt bei Eisglätte Salz oder Sole zum Einsatz, soweit zulässig. Welches Mittel auf welcher Fläche verwendet wird, legen wir im Räumplan fest.
Vertraglich üblich ist der Zeitraum vom 1. November bis zum 31. März. In dieser Zeit laufen Kontrollfahrten und Rufbereitschaft durchgehend, unabhängig davon, ob Schnee fällt. Bei früherem oder späterem Wintereinbruch lässt sich die Saison über eine Verlängerungsklausel erweitern, das sollte vorab geregelt sein.
Entscheidend ist, ob die geschuldete Leistung ordnungsgemäß und rechtzeitig erbracht wurde. Dafür legen wir das Einsatzprotokoll mit Uhrzeit, Fläche, Streugut und Menge vor. Für den Fall eines eigenen Verschuldens besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen wir auf Anfrage nachweisen. Eine Garantie gegen Stürze gibt es nicht.
Rechenweg, Rhythmen, Umlagefähigkeit und die Streitpunkte, die in der Betriebskostenabrechnung regelmäßig auflaufen.
Zwei Abrechnungsmodelle, eine klare Leistungsgrenze - und die Pflichten, die Sie delegieren, aber nicht abgeben können.
Von der Satzung bis zum Streuprotokoll: die Pflichtenkette im Winterdienst, mit den Regelungen vor Ort.
Warum zwei Angebote für dasselbe Objekt um den Faktor drei auseinanderliegen können - und wie Sie das prüfen.
Freie Zeiten
Wir bestätigen den Termin innerhalb eines Werktages per E-Mail oder Telefon. Demo-Formular, es werden keine Daten übertragen.
Sie erhalten eine erste Einschätzung mit Preiskorridor innerhalb eines Werktages. Demo-Formular, es werden keine Daten übertragen.
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