Gebäudereinigung für Gesundheit und Pflege
Risikobereiche statt Pauschalturnus: Hygieneplan, gelistete Präparate, dokumentierte Schulung und Freigabe.
In Kliniken, Praxen, Pflege- und Reha-Einrichtungen richtet sich die Reinigung nach Risikobereichen, nicht nach Quadratmetern. Auftraggeber sind Hygienefachkräfte, Hygienebeauftragte, technische Leitungen und Träger. Grundlage sind der einrichtungsbezogene Hygieneplan, die KRINKO-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und Präparate der VAH-Liste. Handkontaktflächen werden mehrfach täglich bearbeitet. Der Preis folgt Risikobereich, Frequenz und Schulungsaufwand; verbindlich ist das Leistungsverzeichnis.
Im Gesundheitswesen ist Reinigung Teil der Infektionsprävention und wird deshalb nicht über Frequenz allein gesteuert, sondern über Risikobereiche. Die Empfehlung der KRINKO am Robert Koch-Institut zu Reinigung und Desinfektion von Flächen unterscheidet Bereiche ohne, mit möglichem und mit besonderem Infektionsrisiko und leitet daraus Verfahren und Frequenzen ab. Welche Präparate zulässig sind, ergibt sich aus dem einrichtungsbezogenen Hygieneplan nach § 23 Infektionsschutzgesetz; für die prophylaktische Flächendesinfektion sind Mittel der VAH-Liste der Standard, bei behördlich angeordneter Entseuchung dagegen die Liste nach § 18 IfSG. Der Desinfektionsplan legt Mittel, Konzentration, Einwirkzeit und Zuständigkeit fest und ist für das Reinigungspersonal verbindlich. Neben der Unterhaltsreinigung stehen Schlussdesinfektion nach Isolierung, Bettenplatzaufbereitung und die Reinigung von Funktionsbereichen mit eigenen Freigaberegeln. HEICO setzt in diesem Umfeld feste, nach Hygieneplan und TRBA 250 unterwiesene Teams ein und arbeitet für Einrichtungen in Halle, Merseburg, Bernburg und Leipzig.
Was in dieser Branche anders ist
Risikobereiche statt Pauschalturnus
Die KRINKO-Empfehlung unterscheidet Bereiche ohne Infektionsrisiko, mit möglichem und mit besonderem Risiko; daraus folgen unterschiedliche Verfahren, Mittel und Frequenzen. Ein Leistungsverzeichnis, das alle Flächen gleich behandelt, ist im Gesundheitswesen weder fachlich noch wirtschaftlich tragfähig.
Hygieneplan als verbindliche Grundlage
Nach § 23 Infektionsschutzgesetz haben medizinische Einrichtungen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Der Reinigungsdienstleister arbeitet nach diesem Plan der Einrichtung; eigene Verfahren dürfen ihn ergänzen, aber nicht ersetzen.
Gelistete Präparate und Einwirkzeit
Für die prophylaktische Flächendesinfektion sind Präparate mit VAH-Listung der Standard, bei behördlicher Anordnung nach § 18 IfSG die dortige Liste. Wirkungsbereich, Konzentration und Einwirkzeit sind einzuhalten; ein zu früh wieder genutzter Bereich ist nicht desinfiziert, sondern nur feucht.
Handkontaktflächen mehrfach täglich
Türgriffe, Lichtschalter, Bettgestelle, Nachttische und Handläufe tragen das höchste Übertragungsrisiko und brauchen mehrfach tägliche Bearbeitung. Diese Positionen gehören eigenständig ins Leistungsverzeichnis, nicht als Nebenleistung der Bodenreinigung.
Schulung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Wer in Küchen- und Speisenbereichen mit Lebensmitteln in Berührung kommt, benötigt die Belehrung nach § 43 IfSG vor Tätigkeitsaufnahme und danach in regelmäßigen Abständen. Für den Einsatz im Gesundheitsbereich kommen Unterweisungen nach TRBA 250 und dem Hygieneplan hinzu.
Schutzimpfung und Arbeitsmedizin
Bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung ist arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV anzubieten, in der Regel einschließlich Impfangebot gegen Hepatitis B. Die TRBA 250 regelt zusätzlich Schutzausrüstung, Hautschutz und den sicheren Umgang mit spitzen Gegenständen.
Schlussdesinfektion und Isolierzimmer
Nach Aufhebung einer Isolierung erfolgt die Schlussdesinfektion nach den Vorgaben der Hygienefachkraft, mit definierter Reihenfolge, Materialwechsel und dokumentierter Freigabe des Zimmers. Zeitfenster und Zuständigkeit für die Freigabe sind vorab zu klären, sonst blockiert das Verfahren die Belegung.
Flächen, Leistungen und Rhythmen
| Fläche oder Bereich | Leistung | Rhythmus |
|---|---|---|
| Patientenzimmer im Normalbereich | Bodenreinigung, Handkontaktflächen, Sanitärzelle, Bettenplatz nach Entlassung | täglich, Handkontaktflächen mehrfach |
| Isolierzimmer und Kohortenbereiche | Desinfizierende Reinigung nach Hygieneplan, Schlussdesinfektion mit Freigabe | täglich sowie anlassbezogen |
| OP- und Eingriffsbereiche | Zwischen- und Schlussreinigung nach Programm, Schleusen, Nebenräume | nach jedem Eingriff und täglich am Programmende |
| Funktionsdiagnostik und Ambulanzen | Untersuchungsliegen, Geräteumfeld nach Freigabe, Wartebereiche | täglich, Wartebereiche mehrfach |
| Pflegeheim- und Bewohnerzimmer | Unterhaltsreinigung, Sanitär, Handläufe, Gemeinschaftsräume | täglich, Sanitär mehrfach |
| Küchen-, Ausgabe- und Speisebereiche | Reinigung nach HACCP-Konzept der Einrichtung, Personal mit Belehrung nach § 43 IfSG | nach jeder Essenszeit |
| Arzt- und Zahnarztpraxen | Behandlungsräume, Sterilisationsbereich nach Praxisvorgabe, Empfang und Wartezone | arbeitstäglich, Behandlungsräume nach Sprechzeit |
| Verwaltung, Flure und Treppenhäuser | Unterhaltsreinigung, Handläufe, Aufzugkabinen, Sauberlaufzonen | arbeitstäglich |
Der tatsächliche Rhythmus wird im Leistungsverzeichnis je Fläche festgelegt.
Regelwerke und Normen
Diese Vorgaben bestimmen, wie in Gesundheit und Pflege gereinigt und dokumentiert wird. Wer sie im Leistungsverzeichnis nennt, bekommt vergleichbare Angebote.
- KRINKO-Empfehlung des Robert Koch-Instituts zu Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen
- Hygieneplan nach § 23 Infektionsschutzgesetz sowie Landeshygieneverordnung Sachsen-Anhalt
- VAH-Liste für die prophylaktische Flächendesinfektion, Liste nach § 18 IfSG bei behördlich angeordneter Entseuchung
- Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten im Lebensmittel- und Speisenbereich
- TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege, ergänzt durch die ArbMedVV
- DIN 13063 Krankenhausreinigung als Grundlage für Risikobereiche, Verfahren und Qualitätsprüfung
Checkliste für die Ausschreibung
Diese Punkte gehören in die Unterlagen, bevor Angebote eingeholt werden.
- Leistungsverzeichnis nach Risikobereichen mit getrennten Positionen für Unterhalts-, Desinfektions- und Schlussreinigung
- Nachweis der Unterweisung nach Hygieneplan und TRBA 250 sowie der Belehrung nach § 43 IfSG für Küchenbereiche
- Verwendung ausschließlich vom Hygieneteam freigegebener, gelisteter Präparate mit hinterlegten Sicherheitsdatenblättern
- Dokumentierte Freigabe von Isolier- und Funktionsräumen nach Schlussdesinfektion mit benannter Ansprechperson
- Qualitätsprüfung mit protokollierten Begehungen, auf Wunsch ergänzt um Hygienevisiten gemeinsam mit der Hygienefachkraft
- Rufbereitschaft und Reaktionszeit für Sofortmaßnahmen bei Ausbruchsgeschehen oder Kontamination
Passende Leistungen
Häufige Fragen: Gesundheit und Pflege
Für die routinemäßige, prophylaktische Flächendesinfektion sind Präparate mit VAH-Listung der Standard. Wird eine Entseuchung behördlich angeordnet, ist die Liste nach § 18 Infektionsschutzgesetz maßgeblich. Welches Präparat konkret zum Einsatz kommt, entscheidet der Hygieneplan der Einrichtung und nicht der Dienstleister. Einzuhalten sind der geforderte Wirkungsbereich, die Konzentration und die volle Einwirkzeit; Sicherheitsdatenblätter werden im Objekt hinterlegt.
Die KRINKO-Empfehlung unterscheidet Bereiche ohne Infektionsrisiko, mit möglichem und mit besonderem Risiko. Daraus ergeben sich Verfahren, Mittel, Frequenz und Materialwechsel. Ein Verwaltungsflur wird anders behandelt als ein Patientenzimmer und dieses wiederum anders als ein Isolierzimmer oder ein Eingriffsraum. Die Zuordnung der Räume zu den Bereichen nimmt das Hygieneteam der Einrichtung vor und hält sie im Hygieneplan fest.
Türgriffe, Lichtschalter, Bettgestelle, Nachttische und Handläufe werden mehrfach täglich desinfizierend bearbeitet, in Risikobereichen entsprechend häufiger. Die Frequenz steht im Hygieneplan der Einrichtung. Wichtig ist, dass diese Flächen als eigene Position im Leistungsverzeichnis geführt werden und nicht in der Bodenreinigung untergehen.
Vor dem Ersteinsatz erfolgen Unterweisung nach dem Hygieneplan der Einrichtung und nach TRBA 250, danach in festen Abständen Wiederholungen. Für Küchen- und Speisenbereiche kommt die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz hinzu. Arbeitsmedizinische Vorsorge einschließlich Impfangebot wird nach ArbMedVV angeboten und dokumentiert.
Ja, nach den Vorgaben der Hygienefachkraft und mit dokumentierter Freigabe des Zimmers. Festgelegt werden Reihenfolge, Präparat, Einwirkzeit, Materialwechsel und der Zeitpunkt der Wiederbelegung. Damit die Belegungsplanung nicht blockiert wird, sollten Zeitfenster, Rufbereitschaft und Zuständigkeit für die Freigabe vertraglich geregelt sein. Ohne diese Regelung wird die Schlussdesinfektion regelmäßig zum Engpass der Station.