Gebäudereinigung für Schulen, Kitas und Hochschulen
DIN 77400 als Maßstab, Hygieneplan nach Infektionsschutzgesetz, Grundreinigung im Ferienfenster.
Bildungsobjekte umfassen Klassen- und Gruppenräume, Fachkabinette, Sporthallen, Mensen und Sanitärbereiche in Schulen, Kitas und Hochschulen. Auftraggeber sind Schulträger, kommunale Ämter, freie Träger und Hochschulverwaltungen. Fachlicher Maßstab ist DIN 77400 für Schulgebäude, ergänzt um den Hygieneplan nach Infektionsschutzgesetz. Die Grundreinigung liegt in den Ferien. Der Preis folgt Raumgruppen, Frequenz und Ferienleistungen; verbindlich ist das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung.
Schulträger stehen zwischen knappen Haushalten und einer Nutzergruppe, die Flächen intensiver beansprucht als jedes Bürogebäude. Fachlicher Maßstab ist die DIN 77400 Reinigungsdienstleistungen für Schulgebäude, die Raumgruppen, Leistungsarten und Frequenzen beschreibt und damit Ausschreibungen erst vergleichbar macht. Ergänzend verlangt das Infektionsschutzgesetz für Gemeinschaftseinrichtungen einen Hygieneplan, in dem Reinigungs- und Desinfektionsschritte, Zuständigkeiten und Frequenzen schriftlich festgelegt sind. Die Unterhaltsreinigung läuft in der Regel arbeitstäglich für Sanitär und Verkehrsflächen, während Unterrichtsräume häufig im Wechselturnus mit einer Sichtreinigung an den Zwischentagen bedient werden. Die Grundreinigung mit Beschichtungsaufbau gehört in die Sommerferien, weil nur dort ausreichend lange Trocknungs- und Aushärtezeiten ohne Nutzung verfügbar sind. HEICO arbeitet für Objekte in Halle, Merseburg, Köthen und Leipzig; das Personal wird auf Verlangen des Trägers mit erweitertem Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz eingesetzt.

Was in dieser Branche anders ist
DIN 77400 als Ausschreibungsmaßstab
Die Norm gliedert Schulgebäude in Raumgruppen und ordnet ihnen Leistungsarten und Frequenzen zu. Wer sie im Leistungsverzeichnis zugrunde legt, erhält vergleichbare Angebote und vermeidet Streit darüber, ob ein Fachkabinett wie ein Klassenraum zu behandeln ist.
Hygieneplan nach Infektionsschutzgesetz
Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Infektionsschutzgesetz benötigen einen Hygieneplan mit innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene. Für die Reinigung heißt das: festgelegte Frequenzen für Handkontaktflächen und Sanitär, definierte Mittel und eine Regel für den Umgang mit Ausscheidungen.
Grundreinigung im Ferienfenster
Bodengrundreinigung mit Entschichtung und neuem Beschichtungsaufbau braucht mehrere nutzungsfreie Tage und gehört daher in die Sommerferien. Winter- und Herbstferien reichen meist nur für Teilflächen, Sporthallenböden oder Sanitärgrundreinigungen.
Erweitertes Führungszeugnis für Personal
Träger verlangen für Personal mit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz, in der Kinder- und Jugendhilfe gestützt auf § 72a SGB VIII. Die Vorlagepflicht und ihr Wiederholungsintervall sollten im Vertrag ausdrücklich geregelt sein.
Sanitärbereiche als Kernproblem
Schulsanitäranlagen sind der häufigste Beschwerdegrund und der Bereich mit der höchsten Frequenzabhängigkeit. Eine arbeitstägliche Reinigung reicht in großen Schulen oft nicht; ein zusätzlicher Kontrollgang nach der Hofpause verbessert das Ergebnis stärker als jede Erhöhung der Klassenraumfrequenz.
Kitas mit Bodenkontakt und Spielmaterial
In Krippen- und Kitagruppen findet ein Großteil des Tages auf dem Boden statt, was höhere Frequenzen und die Abstimmung mit den Bringzeiten erfordert. Die Reinigung von Spielmaterial und Textilien bleibt in der Regel Aufgabe des Trägers und ist im Leistungsverzeichnis abzugrenzen.
Sporthallen, Mensa und Fachräume
Sporthallenböden folgen der Pflegeanleitung des Herstellers und dürfen keine rutschfördernden Filme bilden. Mensa- und Ausgabebereiche unterliegen zusätzlich den lebensmittelhygienischen Vorgaben, Fachkabinette den Betriebsanweisungen der Sammlungsleitung.
Flächen, Leistungen und Rhythmen
| Fläche oder Bereich | Leistung | Rhythmus |
|---|---|---|
| Klassen- und Gruppenräume | Böden, Tische, Handkontaktflächen, Papierkörbe, Tafelumfeld | arbeitstäglich oder im Wechselturnus mit Sichtreinigung |
| Sanitäranlagen für Schülerinnen und Schüler | Desinfizierende Reinigung, Verbrauchsmaterial, Kontrollgang nach der Pause | arbeitstäglich, zusätzlich ein Kontrollgang |
| Flure, Treppenhäuser und Aulen | Nassreinigung, Handläufe, Sauberlaufzonen, Garderobenbereiche | arbeitstäglich |
| Fachkabinette und Werkräume | Arbeitsflächen, Waschbecken, Böden nach Betriebsanweisung der Sammlung | arbeitstäglich bis wöchentlich |
| Mensa, Cafeteria und Ausgabe | Tische, Böden, Ausgabebereich nach lebensmittelhygienischen Vorgaben | nach jeder Essenszeit |
| Sporthallen und Umkleiden | Hallenboden nach Herstellerpflegeanleitung, Duschen, Umkleiden, Geräteraum | arbeitstäglich, Nassbereiche desinfizierend |
| Kitagruppen- und Schlafräume | Bodenreinigung mit hohem Anteil Handkontaktflächen, Sanitär mit Wickelbereich | arbeitstäglich, Wickelbereich mehrfach |
| Hörsäle, Seminarräume und Labore | Bestuhlung, Pulte, Böden, Laborflächen nach Freigabe der Institutsleitung | im Semester arbeitstäglich, vorlesungsfrei reduziert |
Der tatsächliche Rhythmus wird im Leistungsverzeichnis je Fläche festgelegt.
Regelwerke und Normen
Diese Vorgaben bestimmen, wie in Schulen, Kitas und Hochschulen gereinigt und dokumentiert wird. Wer sie im Leistungsverzeichnis nennt, bekommt vergleichbare Angebote.
- DIN 77400 Reinigungsdienstleistungen Schulgebäude mit Raumgruppen, Leistungsarten und Frequenzen
- Hygieneplan nach § 36 Infektionsschutzgesetz für Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG
- Belehrungs- und Mitwirkungspflichten nach §§ 34 und 35 Infektionsschutzgesetz beim Auftreten meldepflichtiger Erkrankungen
- Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz, in der Kinder- und Jugendhilfe gestützt auf § 72a SGB VIII
- ASR A1.5 Fußböden und ASR A4.1 Sanitärräume für die Beschäftigten der Einrichtung
- DIN 13549 Grundlagen zur Bewertung der Reinigungsqualität für Abnahmen und Trägerkontrollen
Checkliste für die Ausschreibung
Diese Punkte gehören in die Unterlagen, bevor Angebote eingeholt werden.
- Raumgruppen- und Frequenzverzeichnis nach DIN 77400 mit klarer Trennung von Unterhalts-, Sicht- und Grundreinigung
- Ferienleistungen als eigene Position mit Terminfenster, Entschichtung und Beschichtungsaufbau
- Nachweis erweiterter Führungszeugnisse für das eingesetzte Personal einschließlich Wiederholungsintervall
- Einbindung in den Hygieneplan der Einrichtung mit benannter Ansprechperson auf beiden Seiten
- Qualitätskontrolle mit protokollierten Begehungen und einem für den Träger nachvollziehbaren Bewertungsmaßstab
- Tariftreue nach dem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag im Gebäudereiniger-Handwerk und nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt
Passende Leistungen
Häufige Fragen: Schulen, Kitas und Hochschulen
Die Norm beschreibt Reinigungsdienstleistungen in Schulgebäuden, gliedert die Flächen in Raumgruppen und ordnet ihnen Leistungsarten und Frequenzen zu. Sie ist keine Rechtsvorschrift, hat sich aber als Ausschreibungsmaßstab durchgesetzt, weil sie Angebote vergleichbar macht und die Diskussion über den Umfang objektiviert.
In der Regel in den Sommerferien, weil Entschichtung, Neuaufbau der Beschichtung und Aushärtung mehrere nutzungsfreie Tage brauchen. Herbst- und Winterferien eignen sich für Teilflächen, Sanitärgrundreinigungen oder Sporthallenböden. Die Termine gehören mit Vorlauf in den Vertrag, damit Träger und Hausmeisterdienst planen können.
Träger verlangen für Personal, das Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben kann, regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz; in der Kinder- und Jugendhilfe stützt sich das auf § 72a SGB VIII. Umfang, Vorlage und Wiederholungsintervall sollten im Vertrag ausdrücklich geregelt werden.
Arbeitstäglich ist der Mindeststandard; in größeren Schulen empfiehlt sich ein zusätzlicher Kontroll- und Auffüllgang nach der großen Hofpause. Maßgeblich ist die Nutzerzahl je Einheit, nicht die Fläche. Der Hygieneplan der Einrichtung sollte die Frequenz für Sanitär und Handkontaktflächen ausdrücklich festlegen.
Grundlage ist der Hygieneplan der Einrichtung; er legt fest, welche Flächen zusätzlich desinfizierend zu reinigen sind und mit welchen Mitteln. Eingesetzt werden gelistete Präparate mit passendem Wirkungsbereich und eingehaltener Einwirkzeit. Anordnungen des Gesundheitsamts gehen den vertraglichen Frequenzen vor und werden als Zusatzleistung abgerechnet.