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Außenanlagen und Technik

Grünflächenpflege für Gewerbe- und Wohnobjekte

Jahrespflegeplan mit gesetzlichem Schnittzeitfenster, Baumkontrolle nach FLL und dokumentierter Verkehrssicherung.

Kurz gesagt

Grünflächenpflege hält Außenanlagen nutzbar und verkehrssicher: Mähen, Hecken- und Gehölzschnitt, Beetpflege, Laubberäumung, Baumkontrolle und Dachrinnenreinigung. HEICO betreut Objekte zwischen Halle, Merseburg, Leipzig und Bitterfeld nach Jahrespflegeplan. Der Rückschnitt von Hecken und Gehölzen ist zwischen dem 1. März und dem 30. September nach Paragraf 39 BNatSchG stark eingeschränkt. Den Preis bestimmen Flächenanteile, Mähintervall und Entsorgung.

Grünflächen an Gewerbeobjekten sind zuerst eine Haftungsfrage und erst danach eine Frage der Optik. Ein herabfallender Ast, eine überwachsene Sichtachse an der Zufahrt oder eine zugewachsene Fluchttreppe fallen unter die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Wir arbeiten deshalb mit einem Jahrespflegeplan, der Mähgänge, Schnittmaßnahmen, Laubberäumung und Kontrolltermine feststehend abbildet. Der Gehölz- und Heckenschnitt liegt außerhalb des gesetzlichen Zeitfensters vom 1. März bis 30. September, in dem Paragraf 39 Bundesnaturschutzgesetz das Auf-den-Stock-Setzen und starke Rückschnitte untersagt. Zulässig bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Die Grünpflege koppeln wir in vielen Objekten mit der Dachrinnenreinigung im Spätherbst, weil das Laub ohnehin anfällt.

Person mäht den Rasen einer Außenanlage vor einem Gebäude
Rasenpflege läuft in festen Intervallen, nicht auf Zuruf - sonst wird sie teuer. Symbolbild.

Leistungsumfang: Grünflächenpflege

Der Umfang wird im Leistungsverzeichnis festgeschrieben, nicht mündlich vereinbart. Diese Bausteine gehören bei dieser Leistung zum Standard:

Rasen- und Wiesenpflege

Mähen im vereinbarten Intervall mit Aufnahme oder Mulchen, Kantenschnitt an Wegen und Einfassungen, Nachsaat und Düngung nach Bedarf. Extensivflächen werden ein- bis zweimal jährlich als Wiese gemäht.

Hecken- und Formschnitt

Schnitt in Form und Höhe nach Pflegeplan, Sichtachsen an Zufahrten und Stellplätzen freihalten, Schnittgut aufnehmen und entsorgen. Starke Rückschnitte nur außerhalb der gesetzlichen Schonzeit.

Gehölz- und Strauchpflege

Auslichten, Totholz entnehmen, Rückschnitt an Wegen, Leuchten und Kameras, Verjüngung überalterter Bestände im Winterhalbjahr. Aufwuchs an Fassaden und Entwässerungsrinnen wird entfernt.

Baumkontrolle nach FLL-Richtlinie

Regelkontrolle vom Boden aus im belaubten und unbelaubten Zustand, Erfassung von Totholz, Pilzbefall, Rissen und Wurzelschäden mit Baumnummer und Foto. Erforderliche Maßnahmen werden mit Dringlichkeit ausgewiesen.

Beet- und Staudenpflege

Unkrautentfernung von Hand oder mechanisch, Rückschnitt von Stauden, Auffüllen von Mulch und Splitt, Kontrolle der Bewässerung. Auf Verkehrsflächen wird ohne Herbizide gearbeitet.

Laubberäumung

Aufnahme von Laub auf Wegen, Stellplätzen, Treppen und Eingängen im Herbstturnus, Freihalten von Einläufen und Rinnen. Nasses Laub ist eine der häufigsten Ursachen für Sturzunfälle im Objekt.

Dachrinnen und Entwässerung

Reinigung von Dachrinnen, Fallrohren, Laubfängen und Hofeinläufen, Spülprobe und Fotodokumentation. Höhenzugang je nach Objekt über Leiter, Hubarbeitsbühne oder Seilzugangstechnik.

Wege, Flächen und Winterübergang

Wildkrautentfernung auf Pflaster- und Schotterflächen mechanisch oder thermisch, Kontrolle von Kanten und Stolperstellen, Räumung der Flächen vor Beginn der Winterdienstsaison.

Leistungsverzeichnis Position für Position

So sieht ein belastbares Leistungsverzeichnis aus: jede Position mit Text und Rhythmus. Genau in dieser Form bekommen Sie es von uns, und genau in dieser Form lässt es sich prüfen und vergleichen.

Rasenschnitt

Mähen der Intensivrasenflächen mit Aufnahme des Schnittguts, Kantenschnitt an Wegen, Bäumen und Einfassungen

12 bis 18 Gänge je Saison
Wiesenschnitt

Mahd der Extensivflächen mit Abtransport des Mähguts, Belassen von Randstreifen nach Absprache

1 bis 2 Gänge jährlich
Heckenschnitt

Form- und Höhenschnitt nach Pflegeplan, Aufnahme und Entsorgung des Schnittguts, Freihalten von Sichtdreiecken

2 Gänge jährlich
Gehölzpflege

Auslichtung, Totholzentnahme, Rückschnitt an Wegen und Leuchten, Verjüngungsschnitt überalterter Sträucher

Oktober bis Februar
Baumkontrolle

Regelkontrolle vom Boden nach FLL-Baumkontrollrichtlinie, Baumkataster mit Nummer, Zustand, Maßnahme und Dringlichkeit

1 bis 2 Kontrollen jährlich
Beetpflege

Wildkrautentfernung, Staudenrückschnitt, Mulchergänzung, Kontrolle von Tropfbewässerung und Gießrändern

6 bis 10 Gänge je Saison
Laubberäumung

Aufnahme von Laub auf Verkehrs- und Aufenthaltsflächen, Freihalten von Einläufen, Rinnen und Lichtschächten

3 bis 6 Gänge im Herbst
Dachrinnenreinigung

Entleerung von Rinnen und Laubfängen, Durchspülen der Fallrohre, Spülprobe, Fotodokumentation je Abschnitt

1 bis 2 mal jährlich
Wildkraut Verkehrsflächen

Mechanische oder thermische Entfernung auf Pflaster, Schotter und in Fugen, kein Herbizideinsatz auf befestigten Flächen

3 bis 5 Gänge je Saison
Entsorgung

Abtransport und Verwertung von Schnittgut, Laub und Wurzelmaterial mit Nachweis über den Entsorgungsweg

je Einsatz

Preise und Rechenbeispiele

Preisrahmen Grünflächenpflege
Abrechnungseinheit
je m² Grünfläche und Jahr
Korridor
0,55 € bis 1,60 €
Grundlage
Objektbegehung mit Aufmaß und Leistungsverzeichnis
Angebotsdauer
Angebot in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Begehung
BeispielobjektRechenwegGrößenordnung
Wohnanlage, 4.200 m² überwiegend Rasen, 14 Mähgänge und Laubberäumung4.200 m² x 0,75 €3.150 € pro Jahr
Verwaltungsstandort, 1.500 m² gemischt aus Rasen, Hecken und Staudenbeeten1.500 m² x 1,30 €1.950 € pro Jahr

Nach unten bewegen große zusammenhängende Rasenflächen mit Aufsitzmäher den Korridor, nach oben hohe Anteile an Hecken, Stauden und Beeten, enge Handmähbereiche, Hanglagen und aufwendige Entsorgung. Die Werte sind Orientierungswerte aus vergleichbaren Objekten und ersetzen kein Angebot.

Vom ersten Kontakt bis zum ersten Einsatz

01
Schritt 01

Flächenaufnahme

Wir messen die Flächen nach Pflegeklassen auf, erfassen Baumbestand und Zugänge und halten den Ist-Zustand fest.

02
Schritt 02

Jahrespflegeplan

Sie erhalten einen Plan mit Gängen, Terminen und Positionen, der das Schnittzeitfenster nach BNatSchG bereits berücksichtigt.

03
Schritt 03

Ausführung im Turnus

Die Gänge laufen nach Plan, witterungsbedingte Verschiebungen melden wir vorab. Auffälligkeiten gehen als Meldung an die Verwaltung.

04
Schritt 04

Kontrolle und Bericht

Nach der Saison erhalten Sie Baumkontrollbericht, Maßnahmenliste und Entsorgungsnachweise als Nachweis der Verkehrssicherung.

Person schneidet eine hohe Thujahecke mit einer Heckenschere
Schnittzeitpunkte richten sich nach Paragraf 39 Bundesnaturschutzgesetz, nicht nach dem Pflegeplan. Symbolbild.

Objekte, die wir betreuen

  • Wohnanlagen und Quartiere mit Innenhöfen
  • Verwaltungs- und Bürostandorte mit Repräsentationsflächen
  • Werksgelände und Logistikstandorte mit Randgrün
  • Schulen, Kitas und Sportanlagen
  • Fachmarktzentren mit Parkplatzgrün
  • Pflegeeinrichtungen und Kliniken mit Gartenanlagen
  • Kommunale Liegenschaften und Verkehrsbegleitgrün
  • Umspannwerke und Technikstandorte mit Freiflächen
Nahaufnahme eines Heckenschnitts mit akkubetriebener Heckenschere
Akkugeräte sind auf Wohnanlagen leiser und damit auch früher am Tag einsetzbar. Symbolbild.

Worauf Sie bei der Vergabe achten sollten

Die folgenden Punkte entscheiden häufiger über die Zufriedenheit als der Quadratmeterpreis.

Hinweis

Schnittzeitfenster nach Paragraf 39 BNatSchG

Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind Auf-den-Stock-Setzen und starke Rückschnitte an Hecken und Gehölzen untersagt. Wer diese Arbeiten in den Sommer legt, riskiert ein Bußgeld.

Hinweis

Baumkontrolle ist keine Nebenleistung

Die Regelkontrolle nach FLL-Richtlinie braucht qualifiziertes Personal und ein nachvollziehbares Kataster. Eine beiläufige Sichtprüfung beim Mähen genügt der Verkehrssicherungspflicht nicht.

Hinweis

Mulchen ist nicht immer die günstigere Lösung

Ohne Aufnahme des Schnittguts sparen Sie Entsorgungskosten, filzen aber die Fläche mit der Zeit zu. Auf repräsentativen Rasenflächen ist die Aufnahme meist die wirtschaftlichere Entscheidung.

Hinweis

Herbizide auf befestigten Flächen

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Wegen, Plätzen und Hofflächen ist genehmigungspflichtig und wird selten erlaubt. Rechnen Sie auf Verkehrsflächen mit mechanischer oder thermischer Entfernung.

Hinweis

Laub und Dachrinnen zusammen denken

Wer nur die Flächen beräumt, hat die verstopfte Rinne im nächsten Starkregen. Legen Sie die Dachrinnenreinigung terminlich hinter den letzten Laubgang, nicht davor.

Häufige Fragen: Grünflächenpflege

Als Orientierung liegt der Korridor zwischen 0,55 € und 1,60 € je m² und Jahr. Große Rasenflächen mit maschineller Mahd liegen am unteren Rand, kleinteilige Anlagen mit Hecken, Stauden und Beeten am oberen. Verbindlich wird der Preis erst über den Jahrespflegeplan mit Flächenaufmaß nach Pflegeklassen, Gangzahl und Entsorgung.

Starke Rückschnitte und das Auf-den-Stock-Setzen sind nach Paragraf 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September verboten. Zulässig bleiben in diesem Zeitraum schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses sowie Maßnahmen zur Abwehr unmittelbarer Gefahren. Größere Schnittmaßnahmen legen wir daher planmäßig ins Winterhalbjahr.

Die FLL-Baumkontrollrichtlinie sieht eine Regelkontrolle in der Regel einmal jährlich vor, bei jungen, gesunden Bäumen an wenig frequentierten Standorten seltener, bei geschädigten Bäumen oder hoher Verkehrsbedeutung häufiger, meist zweimal jährlich im belaubten und unbelaubten Zustand. Maßgeblich sind Alter, Zustand und Gefährdungspotenzial des Standorts.

Repräsentative Rasenflächen erhalten in der Saison von April bis Oktober üblicherweise 12 bis 18 Gänge, einfache Gebrauchsrasen 8 bis 12. Extensivwiesen werden ein- bis zweimal jährlich gemäht. Die genaue Zahl wird im Jahrespflegeplan festgelegt und witterungsbedingt angepasst, nicht starr nach Kalender abgearbeitet.

Vertraglich ist sie eine eigene Position, praktisch gehört sie zusammen. Der Laubanfall aus dem eigenen Baumbestand landet in den Rinnen, deshalb terminieren wir die Reinigung nach dem letzten Laubgang im November oder Dezember. Bei starkem Nadel- oder Blütenanfall ist ein zweiter Termin im Frühsommer sinnvoll.

Grundsätzlich der Eigentümer über die Verkehrssicherungspflicht. Entlastend wirkt der Nachweis, dass eine ordnungsgemäße Regelkontrolle stattgefunden hat und erkennbare Mängel abgearbeitet wurden. Deshalb liefern wir Baumkataster, Kontrollberichte mit Datum und dokumentierte Maßnahmenlisten, die Sie im Schadensfall vorlegen können. Ein Restrisiko bleibt: Astbruch bei Sturm oder an äußerlich unauffälligen Bäumen gilt in der Regel als nicht vorhersehbar.

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