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Branche

Gebäudereinigung für Industrie und Produktion

Schichtbegleitend im mitteldeutschen Chemiedreieck: Hallenböden, Maschinenumfeld, Reinraum und Anlagenstillstand.

Kurz gesagt

Industriereinigung umfasst Hallenböden, Maschinen- und Anlagenumfeld, Rohrbühnen sowie Sozial- und Reinraumbereiche in Produktionsbetrieben. Auftraggeber sind Werk-, Standort- und Instandhaltungsleitungen im mitteldeutschen Chemiedreieck. Gereinigt wird schichtbegleitend, in geplanten Stillstandsfenstern oder nach Freigabe der Anlagenverantwortlichen. Der Preis richtet sich nach Verschmutzungsgrad, Zugänglichkeit, Höhenzugang, Schutzausrüstung und Freigabeaufwand und weniger nach der reinen Fläche; verbindlich ist allein das vereinbarte Leistungsverzeichnis nach Objektbegehung.

Produktionsbetriebe zwischen Leuna, Schkopau und Bitterfeld-Wolfen stellen an die Industriereinigung andere Anforderungen als ein Verwaltungsgebäude. Vor dem ersten Arbeitsgang stehen die Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung und die Sicherheitsunterweisung durch den Betreiber. Hallenreinigung und Maschinenreinigung laufen in der Regel schichtbegleitend oder in geplanten Stillstandsfenstern, weil eine Anlage selten allein für die Reinigung steht. In Fertigungs- und Laborzonen mit definierter Luftreinheit kommt Reinraumreinigung nach DIN EN ISO 14644 hinzu, mit eigenem Materialkreislauf, Schleusenregime und dokumentierter Freigabe. Wo Behälter, Silos oder enge Räume betreten werden, gelten Erlaubnisschein und Freimessung, in explosionsgefährdeten Bereichen zusätzlich die Vorgaben aus dem Explosionsschutzdokument. HEICO arbeitet vom Betriebssitz in Halle aus; die Kernstandorte des Chemiedreiecks liegen innerhalb einer halben Fahrstunde.

Leere Produktionshalle mit Stützenraster und Sektionaltoren
In Produktionsbereichen wird nach Zonen getrennt gereinigt, weil jede Zone eigene Regeln hat. Symbolbild.

Was in dieser Branche anders ist

Anforderung

Gefährdungsbeurteilung vor Auftragsbeginn

Für jede Tätigkeit im Werk ist vor Beginn eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung zu erstellen und mit dem Betreiber abzustimmen. Sie legt Schutzausrüstung, Verfahren und Notfallmaßnahmen fest und wird bei Änderung der Anlage oder des Mediums fortgeschrieben.

Anforderung

Betriebsanweisung und Unterweisung

Reinigungspersonal arbeitet nach schriftlicher Betriebsanweisung, die Gefahrstoffe, Schutzmaßnahmen und Verhalten im Störfall beschreibt. Die Unterweisung erfolgt vor der ersten Tätigkeit und danach mindestens jährlich, dokumentiert mit Datum und Unterschrift.

Anforderung

Freigabeschein und Freimessung

Vor dem Befahren von Behältern, Silos, Kanälen und engen Räumen ist ein Erlaubnisschein des Betreibers erforderlich; gemessen werden Sauerstoffgehalt, brennbare Gase und toxische Stoffe. Sicherungsposten, Rettungsgeschirr und Rückzugsweg sind Teil der Freigabe, nicht Kür.

Anforderung

Explosionsschutz in ATEX-Zonen

In Zonen nach dem Explosionsschutzdokument dürfen nur geeignete Geräte und ableitfähige Arbeitsmittel eingesetzt werden, etwa Ex-geschützte Industriesauger. Zündquellenfreiheit, Erdung und Vermeidung elektrostatischer Aufladung sind vorab schriftlich zu regeln.

Anforderung

Anlagenstillstand und Turnaround

Stillstandsreinigung findet in einem harten Zeitfenster statt, oft in Schichten rund um die Uhr und parallel zu Montage und Prüfung. Personalstärke, Gerätevorhalt und Entsorgungswege müssen Wochen vorher geplant und mit der Turnaround-Leitung getaktet sein.

Anforderung

Reinraumklassen nach ISO 14644

Die Klassifizierung nach DIN EN ISO 14644-1 reicht von ISO 1 bis ISO 9 und bestimmt Materialien, Wischsysteme, Reihenfolge und Frequenz. Gearbeitet wird nach Verfahrensanweisung mit partikelarmen Bezügen, Schleusendisziplin und dokumentierter Freigabe.

Anforderung

Schichtbetrieb und Zeitfenster

Im Dreischichtbetrieb gibt es kein Feierabendfenster; die Reinigung folgt dem Produktionsplan und wird an Rüst-, Chargen- oder Wartungszeiten gehängt. Verbindliche Zeitfenster gehören in das Leistungsverzeichnis, sonst entstehen Wartezeiten, die niemand bezahlt.

Flächen, Leistungen und Rhythmen

Fläche oder BereichLeistungRhythmus
Produktions- und MontagehallenHallenboden mit Scheuersaugmaschine, Maschinenumfeld, Markierungen der Verkehrswegearbeitstäglich bis wöchentlich
Hochregallager und LogistikflächenKehrsaug- und Scheuersaugtechnik, Regalgassen, Rampen und ToreinfahrtenVerkehrswege täglich, Fläche wöchentlich
Rein- und GrauräumeReinraumreinigung nach Verfahrensanweisung, Schleusen, Wischtuchwechsel je Zoneschichtweise bis mehrfach täglich
Labor- und TechnikumsbereicheFlächendesinfektion, Abzüge, Arbeitsplatten, Entsorgung nach Betreibervorgabearbeitstäglich
Sozial-, Umkleide- und SanitärräumeUnterhaltsreinigung, Spindreihen, Duschen, Nachfüllen der Verbrauchsmaterialienarbeitstäglich, an Schichtwechsel gelegt
Anlagen im StillstandStillstands- und Sonderreinigung, Rohrbühnen, Kanäle, Auffangwannen, Gitterrosteim Turnaround, meist ein- bis zweimal jährlich
Werkstatt und InstandhaltungÖlbindung, Späne- und Fettentfernung, Grundreinigung beschichteter Bödenwöchentlich bis monatlich
Verwaltungstrakte im WerkBüro- und Unterhaltsreinigung, Besprechungsräume, Glasflächen innenarbeitstäglich, Glas quartalsweise

Der tatsächliche Rhythmus wird im Leistungsverzeichnis je Fläche festgelegt.

Regelwerke und Normen

Diese Vorgaben bestimmen, wie in Industrie und Produktion gereinigt und dokumentiert wird. Wer sie im Leistungsverzeichnis nennt, bekommt vergleichbare Angebote.

  • Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 6 Gefahrstoffverordnung
  • Betriebsanweisung und jährliche Unterweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung
  • DGUV Regel 113-004 Behälter, Silos und enge Räume, mit Erlaubnisschein und Freimessung
  • Explosionsschutzdokument nach Gefahrstoffverordnung, TRGS 720 bis 722, ATEX-Richtlinien 1999/92/EG und 2014/34/EU
  • DIN EN ISO 14644-1 Klassifizierung der Luftreinheit, ergänzend VDI 2083 für den Reinraumbetrieb
  • DGUV Vorschrift 1 und § 8 Arbeitsschutzgesetz zur Koordination beim Einsatz von Fremdfirmen

Checkliste für die Ausschreibung

Diese Punkte gehören in die Unterlagen, bevor Angebote eingeholt werden.

  • Nachweis unterwiesener Beschäftigter mit Werksausweis, Sicherheitsunterweisung und vollständiger persönlicher Schutzausrüstung
  • Sicherheitsdatenblätter und Betreiberfreigabe für jedes eingesetzte Reinigungs- und Desinfektionsmittel
  • Benannte Objekt- und Revierleitung mit Erreichbarkeit für Stillstands-, Stör- und Havariefälle
  • Qualitätsnachweis über ein Annahmestichprobensystem nach DIN 13549 statt reiner Sichtabnahme
  • Betriebshaftpflicht in werksüblicher Deckungshöhe sowie Nachweis der Entsorgungswege für anfallende Abfälle
  • Tariftreueerklärung nach dem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag im Gebäudereiniger-Handwerk und dem Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt

Passende Leistungen

Häufige Fragen: Industrie und Produktion

Eine belastbare Angabe je Quadratmeter gibt es in der Industrie selten, weil Verschmutzungsgrad, Höhenzugang, Schutzausrüstung und Freigabeaufwand stärker wirken als die Fläche. Üblich ist eine Kalkulation je Stunde oder je Einsatz, ergänzt um Flächenpositionen für Hallenböden. Verbindlich wird der Preis erst nach Begehung und Leistungsverzeichnis; alles davor ist Orientierung.

In vielen Bereichen ja, wenn Verkehrswege, Absperrungen und Zeitfenster vorab abgestimmt sind. Maschinennahe Flächen und Anlagenteile erfordern dagegen eine schriftliche Freigabe der Anlagenverantwortlichen, häufig mit Lockout-Tagout. Wo Produktion und Reinigung sich nicht trennen lassen, wird der Umfang bewusst auf Verkehrswege und Sozialbereiche begrenzt.

Grundlage ist ein Ablaufplan mit Gewerkefolge, Zeitfenstern und Freigabepunkten, der Wochen vor dem Turnaround steht. Personalstärke, Gerätevorhalt und Entsorgungswege werden darauf ausgelegt, in der Regel im Schichtbetrieb rund um die Uhr. Jede Teilfläche wird nach Abschluss abgenommen und dokumentiert, damit Folgegewerke ohne Wartezeit anschließen können und der Wiederanfahrtstermin der Anlage nicht gefährdet wird.

In der Regel Werks- oder Besucherausweis, Nachweis der jährlichen Sicherheitsunterweisung, Unterweisung nach Betriebsanweisung sowie geeignete persönliche Schutzausrüstung. In Ex-Bereichen kommen Zündquellenfreiheit und ableitfähige Arbeitsmittel hinzu, im Reinraum die Schleusen- und Bekleidungsunterweisung. Die Nachweise werden objektbezogen geführt und auf Verlangen vorgelegt.

Ja, sofern der Betreiber Klassifizierung, Verfahrensanweisung und Freigabekriterien vorgibt. Gearbeitet wird mit partikelarmen Wischsystemen, definiertem Zonenwechsel und dokumentierter Reihenfolge von der reinsten zur weniger reinen Zone. Die Reinigung ersetzt keine Qualifizierung der Anlage, sondern hält den qualifizierten Zustand im laufenden Betrieb.

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