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Branche

Gebäudereinigung für Sport, Bäder und Freizeit

Barfußbereiche desinfizierend, Rutschhemmung erhalten, Sportböden nach Herstellerpflegeanleitung statt nach Gefühl.

Kurz gesagt

Sport- und Freizeitobjekte umfassen Schwimm- und Hallenbäder, Sporthallen, Umkleiden, Duschen, Saunen sowie Vereins- und Zuschauerbereiche. Auftraggeber sind Bäder- und Sportamtsleitungen, kommunale Betriebe und Vereine. Barfußbereiche werden täglich desinfizierend gereinigt, Sportböden nach der Pflegeanleitung des Herstellers. Der Preis folgt dem Anteil der Nassbereiche, der Besucherzahl, den Öffnungszeiten und dem verfügbaren Revisionsfenster; verbindlich ist allein das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung.

In Bädern und Sportstätten hat Reinigung zwei Aufgaben, die sich leicht widersprechen: Hygiene im Nassbereich und Erhalt der Rutschhemmung. Barfußbereiche wie Duschen, Umkleiden und Beckenumgänge werden täglich desinfizierend gereinigt, weil dort Fußpilz und andere Erreger übertragen werden; das Umfeld ergänzt die Wasseraufbereitung nach DIN 19643, ersetzt sie aber nicht. Zugleich darf kein Film entstehen, der die Bewertungsgruppen A, B oder C nach DIN 51097 unterläuft, weshalb Mittelwahl und Spülgang wichtiger sind als der Krafteinsatz. Die Grundreinigung im Nassbereich löst Kalk-, Seifen- und Biofilmreste, die eine tägliche Sichtreinigung nicht erfasst, und gehört in die Revisions- oder Ferienzeit. Hallensportböden folgen der Pflegeanleitung des Herstellers: Bei elastischen Belägen bestimmt sie, ob Wischpflege oder eine erneuerte Beschichtung ansteht, denn eine falsche Behandlung kann die Gleitreibung und damit die Sporttauglichkeit verändern. Der einrichtungsbezogene Desinfektionsplan legt Mittel, Konzentration und Einwirkzeit fest; HEICO arbeitet für Objekte in Halle, Leipzig, Merseburg und Bernburg.

Was in dieser Branche anders ist

Anforderung

Barfußbereiche täglich desinfizierend

Duschen, Umkleiden, Beckenumgänge und Saunavorräume sind die Übertragungswege für Fußpilz und andere Erreger und werden täglich desinfizierend gereinigt. Maßgeblich sind Mittel, Konzentration und Einwirkzeit aus dem Desinfektionsplan der Einrichtung, nicht die aufgewendete Zeit.

Anforderung

Rutschhemmung erhalten statt zerstören

Nassbelastete Barfußbereiche werden nach DIN 51097 in die Bewertungsgruppen A, B und C eingeteilt, Arbeitsbereiche nach DIN 51130 in R 9 bis R 13. Rückstände aus Pflegemitteln können die Rutschhemmung herabsetzen, deshalb sind rückstandsarme Präparate und ein sauberer Spülgang Pflicht.

Anforderung

Umfeldreinigung und DIN 19643

DIN 19643 regelt die Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser. Die Reinigung des Umfelds beeinflusst den Schmutz- und Keimeintrag ins Becken und damit die Belastung der Aufbereitung, ersetzt sie aber nicht; beides gehört im Betriebsablauf aufeinander abgestimmt.

Anforderung

Beckenumgang, Rinnen und Fugen

Überlaufrinnen, Fliesenfugen und Ecken sind die Stellen, an denen sich Biofilm und Kalkseife zuerst festsetzen. Sie brauchen eine eigene Position im Leistungsverzeichnis und turnusmäßige Intensivbehandlung, weil die tägliche Reinigung dort systematisch zu kurz greift.

Anforderung

Sportböden nach Pflegeanleitung

Hallensportböden nach DIN 18032-2 und DIN EN 14904 haben definierte Gleitreibungswerte, die durch falsche Pflege verändert werden können. Verbindlich ist die Anleitung des Belagsherstellers; Entschichtung und Neuaufbau erfolgen nur nach dessen Freigabe und in der Regel in der Ferienzeit.

Anforderung

Umkleiden, Spinde und Zuschauerbereiche

Umkleiden werden stoßweise genutzt, weshalb ein Reinigungsgang nach dem Vereinsbetrieb am Abend mehr bringt als ein früher Durchgang. Zuschauerränge und Sanitäranlagen sind bei Veranstaltungen gesondert zu planen, meist als Sonderleistung mit eigener Position.

Anforderung

Betriebszeiten und Revisionsfenster

Bäder öffnen früh und schließen spät, sodass für Grundreinigungen nur Revisions- oder Ferienzeiten bleiben. Diese Fenster sind knapp und werden mit Technik, Fliesenarbeiten und Wartung geteilt; ohne abgestimmten Ablaufplan bleibt am Ende die Reinigung stehen.

Flächen, Leistungen und Rhythmen

Fläche oder BereichLeistungRhythmus
Beckenumgänge und BarfußgängeDesinfizierende Reinigung, Rinnen, Fugen, rückstandsarme Mittelwahltäglich, Rinnen zusätzlich im Turnus
Duschen und SanitärbereicheDesinfizierende Reinigung, Armaturen, Entkalkung, Verbrauchsmaterialtäglich, bei hoher Frequenz mehrfach
Umkleiden und SpindanlagenBöden, Bänke, Spindaußenflächen, Haken und Handkontaktflächentäglich, nach Vereinsbetrieb am Abend
Sauna- und RuhebereicheKabinenreinigung nach Betreibervorgabe, Liegen, Aufgussumfeld, Tauchbeckentäglich nach Betriebsschluss
Sporthallen mit elastischem BodenWischpflege nach Herstellerangabe, Linienbereiche, Prallwände, Geräteraumarbeitstäglich, Grundreinigung jährlich
Vereins-, Gymnastik- und KraftraumBöden, Geräteoberflächen und Griffzonen, Spiegel, Mattenflächenarbeitstäglich
Foyer, Kasse und ZuschauerbereicheSauberlaufzonen, Glasflächen, Bestuhlung, Sanitäranlagen für Besuchertäglich, bei Veranstaltungen zusätzlich
Außenanlagen und LiegewiesenWegereinigung, Abfallbehälter, Grünpflege, Winterdienst der Zuwegungensaisonabhängig, in der Badesaison täglich

Der tatsächliche Rhythmus wird im Leistungsverzeichnis je Fläche festgelegt.

Regelwerke und Normen

Diese Vorgaben bestimmen, wie in Sport und Freizeit gereinigt und dokumentiert wird. Wer sie im Leistungsverzeichnis nennt, bekommt vergleichbare Angebote.

  • DIN 19643 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser als Rahmen für Betrieb und Umfeldhygiene
  • DIN 51097 Bewertungsgruppen A, B und C für die Rutschhemmung in nassbelasteten Barfußbereichen
  • DIN 51130 Bewertungsgruppen R 9 bis R 13 für rutschhemmende Böden in Arbeitsbereichen und Technikräumen
  • DIN 18032-2 Sportböden in Sporthallen sowie DIN EN 14904 Hallensportböden für Mehrzwecknutzung
  • DGUV Regel 107-001 Branche Bäder mit Anforderungen an Betrieb, Hygiene und Verkehrssicherheit
  • Einrichtungsbezogener Hygiene- und Desinfektionsplan mit Mitteln, Konzentrationen und Einwirkzeiten

Checkliste für die Ausschreibung

Diese Punkte gehören in die Unterlagen, bevor Angebote eingeholt werden.

  • Leistungsverzeichnis mit getrennten Positionen für Nassbereich, Trockenbereich, Sportboden und Außenanlagen
  • Nachweis rückstandsarmer, für die Rutschhemmung geeigneter Präparate mit Sicherheitsdatenblättern und Betreiberfreigabe
  • Sportbodenpflege ausschließlich nach der Pflegeanleitung des Belagsherstellers, Entschichtung nur nach dessen Freigabe
  • Terminfenster für Grundreinigung in Revisions- oder Ferienzeiten, abgestimmt mit Technik und Wartung
  • Regelung für Veranstaltungs- und Sonderreinigung mit Reaktionszeit und eigener Abrechnungsposition
  • Qualitätskontrolle mit protokollierten Begehungen, im Nassbereich ergänzt um Prüfung von Rinnen, Fugen und Duschen

Passende Leistungen

Häufige Fragen: Sport und Freizeit

Duschen, Umkleiden und Beckenumgänge werden im Regelfall täglich desinfizierend gereinigt, bei hoher Besucherzahl zusätzlich im Tagesverlauf. Maßgeblich ist der Hygiene- und Desinfektionsplan der Einrichtung mit Mittel, Konzentration und Einwirkzeit. Eine zu früh wieder freigegebene Fläche ist nicht desinfiziert, sondern nur feucht.

Sie kann leiden, wenn Pflegemittel Rückstände hinterlassen oder nicht ausreichend nachgespült wird. Nassbelastete Barfußbereiche sind nach DIN 51097 in die Gruppen A, B und C eingeteilt, und dieser Zustand ist zu erhalten. Deshalb zählen rückstandsarme Präparate, korrekte Dosierung und ein sauberer Spülgang mehr als hoher Krafteinsatz.

Ausschließlich nach der Pflegeanleitung des Belagsherstellers. Elastische Beläge nach DIN 18032-2 und DIN EN 14904 haben definierte Gleitreibungswerte; falsche Mittel machen den Boden zu glatt oder zu stumpf und gefährden den Spielbetrieb. Entschichtung und neuer Beschichtungsaufbau erfolgen nur mit Herstellerfreigabe, meist in den Ferien.

Nein. DIN 19643 regelt die Aufbereitung des Beckenwassers, dafür ist die Bädertechnik zuständig. Die Umfeldreinigung senkt den Schmutz- und Keimeintrag und entlastet damit die Aufbereitung. Beide Bereiche sollten im Betriebsablauf aufeinander abgestimmt sein, insbesondere bei Rinnenreinigung, Rückspülzeiten und Grundreinigungen im Beckenumgang. Zuständigkeiten gehören für beide Seiten schriftlich festgehalten.

Praktisch nur in Revisions- oder Ferienzeiten, weil Bäder früh öffnen und spät schließen. Diese Fenster werden mit Technikwartung und Fliesenarbeiten geteilt und sind entsprechend knapp. Sinnvoll ist ein gemeinsamer Ablaufplan mit festen Übergabepunkten, damit die Reinigung nicht als letztes Gewerk unter Zeitdruck gerät.

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