Gebäudereinigung für Büro und Verwaltung
Sanitär mehrfach täglich, Böden nach ASR A1.5, Zutritt datenschutzkonform geregelt - im Tages- oder Abendfenster.
Büroreinigung umfasst Arbeitsplätze, Verkehrsflächen, Sanitärräume, Teeküchen und Besprechungsräume in Verwaltungs- und Bürogebäuden. Auftraggeber sind Facility Manager, Objektleitungen und Verwaltungen der öffentlichen Hand. Üblich sind arbeitstägliche Turnusse mit reduziertem Umfang an einzelnen Wochentagen. Der Preis bestimmt sich über Fläche je Stunde, Belegungsdichte, Bodenbelag und Zutrittsaufwand; verbindlich ist das Leistungsverzeichnis, nicht ein pauschaler Quadratmeterpreis.
Im Büro entscheidet nicht die Fläche über den Aufwand, sondern die Belegungsdichte und die Zahl der Sanitäreinheiten. Die Arbeitsstättenregel ASR A1.5 verlangt Fußböden, die sicher begehbar und leicht zu reinigen sind, ASR A4.1 regelt Ausstattung und Hygiene der Sanitärräume. Daraus folgt in der Praxis: Toiletten und Waschbereiche werden arbeitstäglich gereinigt, in stark frequentierten Häusern zusätzlich am Nachmittag. Die Unterhaltsreinigung läuft entweder als klassische Abendleistung oder als Tagesreinigung im laufenden Betrieb, was Energiekosten senkt und die Ansprechbarkeit erhöht. Eine feste Revierreinigung mit benannten Kräften bewährt sich, weil Zutrittsrechte, Schließpläne und Vertraulichkeitsverpflichtungen nach Artikel 32 DSGVO sonst laufend neu erteilt werden müssen. Frequenz und Umfang der Glasreinigung sowie die Abgrenzung von Sonderleistungen gehören in ein sauber gegliedertes Leistungsverzeichnis, sonst wird jede Nachfrage zur Preisverhandlung.

Was in dieser Branche anders ist
Sanitärräume nach ASR A4.1
Die Arbeitsstättenregel ASR A4.1 fordert hygienisch einwandfreie Toiletten- und Waschräume mit funktionsfähiger Ausstattung. In der Praxis bedeutet das arbeitstägliche Reinigung, Auffüllen der Verbrauchsmaterialien und bei hoher Frequenz einen zweiten Kontrollgang im Tagesverlauf.
Böden und Rutschhemmung nach ASR A1.5
Fußböden müssen sicher begehbar sein; feuchte Flächen sind zu kennzeichnen und zügig abzutrocknen. Eingangs- und Sauberlaufzonen brauchen bei Nässe eine höhere Frequenz, weil dort die meisten Sturzunfälle im Bürogebäude entstehen.
Tagesreinigung statt Abendfenster
Tagesreinigung verlagert die Leistung in die Betriebszeit, spart Beleuchtungs- und Heizkosten und macht das Personal ansprechbar. Voraussetzung sind Lärmrücksicht, abgestimmte Zeitfenster für Besprechungsräume und eine klare Regel für belegte Arbeitsplätze.
Zutritt, Schließplan und Datenschutz
Reinigungskräfte sind auf Vertraulichkeit zu verpflichten; für die Reinigung selbst liegt in der Regel keine Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO vor, wohl aber eine Pflicht zu technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Artikel 32. Sensible Bereiche wie Personalakten oder Serverräume werden nur in Begleitung oder gar nicht betreten.
Arbeitsplatz und Clean-Desk-Regel
Ohne Clean-Desk-Regel bleibt die Schreibtischfläche unberührt, weil Unterlagen und Technik nicht bewegt werden dürfen. Das gehört ausdrücklich ins Leistungsverzeichnis, sonst entsteht der Eindruck einer Minderleistung, wo tatsächlich eine Hausregel greift.
Glas, Rahmen und sichere Erreichbarkeit
ASR A1.6 verlangt, dass Fenster und lichtdurchlässige Wände sicher gereinigt werden können. Wo Anlegeleitern nicht zulässig sind, kommen Teleskopstange mit Osmosewasser, Hubarbeitsbühne oder Höhenzugangstechnik zum Einsatz, was Frequenz und Preis maßgeblich bestimmt.
Kennzahlen statt Bauchgefühl
Die Flächenleistung je Stunde ist die zentrale Kalkulationsgröße und schwankt zwischen offenen Bürolandschaften und kleinteiligen Zellenbüros erheblich. Wer sie im Leistungsverzeichnis offenlegt, macht Angebote vergleichbar und erkennt unrealistisch kalkulierte Wettbewerber.
Flächen, Leistungen und Rhythmen
| Fläche oder Bereich | Leistung | Rhythmus |
|---|---|---|
| Zellen- und Großraumbüros | Böden, Papierkörbe, freie Ablageflächen, Türgriffe und Lichtschalter | arbeitstäglich oder im Wechselturnus |
| Sanitär- und Waschräume | Desinfizierende Reinigung, Verbrauchsmaterial, Spiegel und Armaturen | arbeitstäglich, bei hoher Frequenz zweimal |
| Verkehrsflächen und Treppenhäuser | Nassreinigung, Handläufe, Aufzugkabinen, Sauberlaufzonen | arbeitstäglich |
| Besprechungs- und Schulungsräume | Tische, Bestuhlung, Whiteboard-Umfeld, Bodenreinigung nach Belegung | belegungsabhängig, mindestens wöchentlich |
| Teeküchen und Sozialräume | Arbeitsplatten, Spüle, Kühlschrank außen, Mikrowelle, Abfallentsorgung | arbeitstäglich |
| Empfang und Foyer | Glastüren, Tresen, Sitzgruppen, Sauberlaufmatten, Außeneingang | arbeitstäglich, Glas anlassbezogen |
| Server- und Technikräume | Staubarme Bodenreinigung ausschließlich in Begleitung, nach Freigabe | quartalsweise bis halbjährlich |
| Textile Bodenbeläge | Grundreinigung im Sprühextraktions- oder Padverfahren nach Belagsart | ein- bis zweimal jährlich |
Der tatsächliche Rhythmus wird im Leistungsverzeichnis je Fläche festgelegt.
Regelwerke und Normen
Diese Vorgaben bestimmen, wie in Büro und Verwaltung gereinigt und dokumentiert wird. Wer sie im Leistungsverzeichnis nennt, bekommt vergleichbare Angebote.
- ASR A1.5 Fußböden mit Anforderungen an sichere Begehbarkeit und Reinigungsfähigkeit
- ASR A4.1 Sanitärräume mit Anforderungen an Ausstattung, Hygiene und Instandhaltung
- ASR A1.6 Fenster, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände, einschließlich sicherer Reinigungsmöglichkeit
- ASR A1.8 Verkehrswege, maßgeblich für Kennzeichnung und Freihaltung während der Reinigung
- Artikel 32 DSGVO mit Verpflichtung des Personals auf Vertraulichkeit und geregeltem Zutritt
- DIN 13549 Grundlagen zur Bewertung der Reinigungsqualität für Abnahmen und Begehungen
Checkliste für die Ausschreibung
Diese Punkte gehören in die Unterlagen, bevor Angebote eingeholt werden.
- Leistungsverzeichnis mit Flächen, Raumgruppen, Turnussen und ausgewiesener Flächenleistung je Stunde
- Regelung zu Tages- oder Abendreinigung einschließlich Zeitfenster und Zutrittsverfahren
- Verpflichtung des eingesetzten Personals auf Vertraulichkeit sowie dokumentierte Schlüssel- und Transponderausgabe
- Benannte Objektleitung mit Vertretungsregelung und definierter Reaktionszeit bei Mängelmeldungen
- Qualitätssicherung mit protokollierten Begehungen und einem nachvollziehbaren Bewertungsmaßstab
- Tariftreue nach dem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag im Gebäudereiniger-Handwerk, bei öffentlichen Auftraggebern nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt
Passende Leistungen
Häufige Fragen: Büro und Verwaltung
Sinnvoll kalkuliert wird über die Flächenleistung je Stunde, weil ein Großraumbüro pro Stunde ein Vielfaches der Fläche eines kleinteiligen Verwaltungsbaus zulässt. Sanitäranteil, Bodenbelag, Möblierung und Zutrittsaufwand verschieben den Wert zusätzlich. Ein belastbarer Preis entsteht nach Begehung und Leistungsverzeichnis; vorherige Angaben sind Orientierung.
In vielen Verwaltungen ja: Gebäude müssen abends nicht beleuchtet und beheizt werden, das Personal ist ansprechbar, und Sanitärräume lassen sich im Tagesverlauf nachkontrollieren. Voraussetzung sind abgestimmte Zeitfenster, Rücksicht auf Besprechungen und eine klare Regel für belegte Arbeitsplätze. In Häusern mit Publikumsverkehr oder Schichtdienst bleibt dagegen das Abendfenster meist die praktikablere Lösung.
Nur die freien Flächen. Unterlagen, Technik und persönliche Gegenstände werden nicht bewegt, weil sonst Datenschutz- und Haftungsfragen entstehen. Wo eine Clean-Desk-Regel gilt und die Fläche abends geräumt ist, lässt sich der Schreibtisch vollständig in den Turnus aufnehmen; das gehört ausdrücklich ins Leistungsverzeichnis.
ASR A4.1 nennt keine feste Frequenz, verlangt aber einen hygienisch einwandfreien Zustand. In der Praxis bedeutet das arbeitstägliche Reinigung, bei hoher Nutzerzahl einen zusätzlichen Kontroll- und Auffüllgang am Nachmittag. Entscheidend ist die Zahl der Nutzenden je Einheit, nicht die Quadratmeterfläche.
Das eingesetzte Personal wird schriftlich auf Vertraulichkeit verpflichtet, Schlüssel und Transponder werden personenbezogen dokumentiert übergeben. Sensible Räume wie Personalabteilung, Archiv oder Serverraum werden nur nach ausdrücklicher Freigabe und gegebenenfalls in Begleitung betreten. Feste Reviere halten den Kreis der Zutrittsberechtigten klein.